Category: Energierecht

  • Zwischenstand: Die Ausschüttung der RLM-Bilanzierungsumlage an Gaskunden in der Praxis

    Zwischenstand: Die Ausschüttung der RLM-Bilanzierungsumlage an Gaskunden in der Praxis

    Der Marktgebietsverantwortliche THE schüttet derzeit Überschüsse aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto an die Bilanzkreisverantwortlichen (i.d.R. Erdgaslieferanten) aus. Viele Erdgaslieferanten verweigern ihren Kunden die Weitergabe des erhaltenen Ausschüttungsbetrages. Das sollten Gaskunden jedenfalls nicht ungeprüft akzeptieren.

    Über die aktuelle Ausschüttung des ca. 1 Mrd. hohen Überschusses aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto haben wir zu Beginn des Jahres bereits ausführlich berichtet (vgl. verwandte Beiträge). Inzwischen zeichnet sich ab, dass nur wenige Gaslieferanten ihren Kunden den Ausschüttungsbetrag ohne Weiteres weitergeben. Da dies nahezu alle energieintensiven Unternehmen betrifft, möchten wir Sie hier über den aktuellen Stand informieren.

    Worum ge​ht es?

    Der Marktgebietsverantwortliche THE führt neben anderen das sog. RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Einmal im Jahr legt THE u.a. auf Grund des “Kontostands” und einer Prognose der erwarteten Kosten und Erlöse für das Folgejahr fest, wie hoch die RLM-Bilanzierungsumlage im Folgejahr sein soll und erhebt diese anschließend von den Bilanzkreisverantwortlichen. Da es sich bei letzteren in der Regel um Erdgaslieferanten handelt, geben diese die Umlage in fast allen Fällen 1:1 über die Erdgaslieferverträge an ihre Kunden weiter.

    Insbesondere auf Grund einer im Gaswirtschaftsjahr 2022/2023 relativ hohen Umlage, wurde ein Überschuss im RLM-Bilanzierungsumlagekonto erwirtschaftet, der nun von THE ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung findet i.H.v. 0,2108 ct/kWh auf der sog. Stufe 2, also auf alle in der “Überschussperiode” von Oktober 2023 bis September 2024 bilanzierungsrelevanten, sprich an RLM-Entnahmestellen ausgespeisten, Mengen statt.

    Geregelt ist das u.a. in der sog. GaBi Gas 2.0 – für das Verhältnis zwischen THE und Bilanzkreisverantwortlichen (in der Regel sind das die Erdgaslieferanten), weswegen der Betrag von THE jeweils an diese (und nicht die Erdgaskunden) ausgeschüttet wird.

    Was heißt das für energieintensive Gaskunden?

    Es gibt Lieferanten, die den erhaltenen Ausschüttungsbetrag 1:1 oder jedenfalls anteilig an ihre RLM-Gaskunden weiterreichen. Mehrere Lieferanten verweigern dies jedoch auf erstes Anschreiben des Gaskunden. Spätestens dann ist es sinnvoll, den Gasliefervertrag prüfen zu lassen. Die von den Lieferanten vorgetragenen Argumente gegen einen Weitergabeanspruch lassen sich häufig entkräften. Bisweilen kann sogar die Klausel, auf die die frühere Forderung der Umlage gestützt wurde (im Gaswirtschaftsjahr 22/23 immerhin 3,9 €/MWh), unwirksam sein. Das bedeutet, dass auch vermeintlich eindeutige Klauseln überprüft werden sollten.

    Aktuell bündeln wir die Interessen der energieintensiven Gaskunden und erwägen in geeigneten Fällen, potentielle Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Sollten Sie Unterstützung bei der Bewertung, Verhandlung oder Durchsetzung möglicher Weitergabeansprüche gegen Ihren Gaslieferanten benötigen, sprechen Sie uns gern an.

    Da die RLM-Bilanzierungsumlage weiterhin bei “0” liegt, ist zudem eine vertragliche Klarstellung für laufende bzw. Folgeverträge anzuraten. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern.